Impressum

Angaben gemaß § 5 TMG:

Büromanagement Genz
Marit Genz

Ernst-Reuter-Weg 3
42781 Haan/Rhld.

Kontakt:

info@bueromanagement-genz.de
Mobil: +49 (0)172 5311267
Telefax: +49 (0)2129 349966

Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

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Urheberrecht

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AGB

1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen Büromanagement Genz und dem Kunden. Sie gelten auch für Folgegeschäfte, auch wenn nicht erneut darauf hingewiesen und nicht erneut die Möglichkeit der Kenntnisnahme verschafft wurde. Die Gültigkeit anderer Geschäftsbedingungen ist ausgeschlossen, soweit diese mit diesen AGB nicht übereinstimmen oder durch Büromanagement Genz ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden. Büromanagement Genz ist berechtigt bei Nichteinhaltung der AGB, insbesondere bei Zahlungsverzug des Kunden, vorliegende Aufträge bis der Erfüllung der Bedingungen ganz oder teilweise auszusetzen oder zu stornieren.

2. Angebot/Preise

Alle Angebote und Preise sind freibleibend. Alle Preise verstehen sich in Euro und zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Abweichend von den aktuell gültigen Preisen können andere Preise vereinbart werden. Dies bedarf in jedem Fall der Schriftform. Stornierung von Aufträgen durch den Kunden berechtigen Büromanagement Genz erbrachte Teilleistungen in Rechnung zu stellen. Es gelten die am Tage der Beauftragung gültigen Preise. Preisänderungen bleiben vorbehalten.

3. Vertrag/Widerrufsrecht

Der Kunde erteilt seinen Auftrag in elektronischer oder schriftlicher Form. Ein Auftrag gilt als angenommen, wenn die Auftragsannahme von Büromanagement Genz schriftlich bestätigt wurde. Als schriftliche Bestätigung gilt auch eine Bestätigung in Form einer E-Mail/Fax. Mit Bestätigung der Auftragsannahme tritt der Vertrag zwischen Büromanagement Genz und dem Kunden in Kraft. Der Kunde hat bis zum Zeitpunkt der schriftlichen Auftragsbestätigung durch Büromanagement Genz das Recht den Auftrag zu widerrufen. Ein Widerruf des Auftrags bedarf der Schriftform.

Büromanagement Genz behält sich vor, die Auftragsannahme jederzeit ohne Angaben von Gründen abzulehnen. Kann ein Auftrag aus wichtigen Gründen (z.B. Krankheit, Urlaub oder technische Probleme) nicht innerhalb der vereinbarten Frist ausgeführt werden, wird der Kunde umgehend durch Büromanagement Genz hierüber informiert. Einen Schadensersatzanspruch kann der Kunde hieraus nicht ableiten. Kann Büromanagement Genz Verpflichtungen durch Umstände, welche sie nicht zu verantworten hat, nicht länger erfüllen, hat Büromanagement Genz ohne jede Schadenersatzpflicht das Recht, den Vertrag zu lösen. Solche Umstände sind auf jeden Fall, aber nicht ausschließlich, Feuer, Unfall, Krankheit oder sonstige Umstände, auf die Büromanagement Genz keinen Einfluss auszuüben vermag.

4. Pflichten des Auftraggebers

Besondere Ausführungswünsche teilt der Kunde Büromanagement Genz bei Auftragserteilung mit. Die zur Ausführung des Auftrages notwendigen Informationen und Unterlagen hat der Kunde unaufgefordert und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Büromanagement Genz ist nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist zur Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn der Kunde seinen vorgenannten Mitwirkungspflichten nicht nachkommt. Der Anspruch auf Vergütung und Ersatz, der durch die unterlassene Mitwirkungspflicht des Kunden entstandenen Mehraufwendungen sowie eines eventuell entstandenen Schadens bleibt auch dann bestehen, wenn Büromanagement Genz von seinem Kündigungsrecht nicht Gebrauch macht. Büromanagement Genz können Fehler, die sich aus der Nichtbeachtung der vorgenannten Pflichten des Kunden ergeben, nicht angelastet werden. Insbesondere haftet Büromanagement Genz nicht für Leistungsverzögerungen oder Ausführungsmängel, welche durch eine unklare, falsche oder unvollständige Auftragserteilung, unverständliche Informationen oder Fehler in den Kundenvorlagen entstehen.

5. Leistungsverzögerungen/Fristen/Abnahme

Als Ausführungstermin wird der jeweils vom Kunden angegebene Fertigstellungstermin festgelegt. Die vereinbarte Zeit beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Sind die notwendigen Angaben und Unterlagen nicht rechtzeitig vorhanden, verlängert sich die Frist dementsprechend. Büromanagement Genz kann von dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Liefertermin abweichen, wenn sich der Auftrag als außerordentlich umfangreich erweist oder besondere Schwierigkeiten aufweist. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die Büromanagement Genz die Erbringung der geschuldeten Leistung wesentlich erschweren oder grob fahrlässig verursacht wurden, hat Büromanagement Genz nicht zu vertreten. Büromanagement Genz ist in diesen Fällen berechtigt, die Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Vorlaufzeit, zu verschieben. Die erstellten Unterlagen werden dem Kunden je nach Absprache übergeben. Der Versand oder die elektronische Übermittlung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Für eine fehlerhafte oder schädliche Übertragung der Daten oder für deren Verlust sowie für deren Beschädigung oder Verlust auf dem nicht elektronischen Transportweg haftet Büromanagement Genz nicht. Kommt Büromanagement Genz mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so ist der Kunde nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Büromanagement Genz eine vom Kunden gesetzte Nachfrist nicht einhält. Wenn die Informationen nachweisbar an den Kunden abgeschickt wurden, gilt die Leistung als erfolgt. Die Leistung gilt mit Ablauf von 7 Tagen nach Überbringung als abgenommen. Die Leistung gilt auch als abgenommen, wenn der Kunde gelieferte Daten oder Teile daraus verwendet, oder der Kunde die Rechnung von Büromanagement Genz ohne Vorbehalte begleicht.

6. Ausführung/Mängelbeseitigung/Haftung/Gewährleistung

Büromanagement Genz versichert, alle Aufträge mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Es wird jedoch keine Haftung für Schäden oder Folgeschäden, die direkt oder indirekt durch Irrtümer in gelieferten Unterlagen verursacht wurden, übernommen. Dies gilt sowohl gegenüber dem Kunden als auch gegenüber Dritten. Dies bezieht sich sowohl auf eventuelle Mängel als auch auf Nichterfüllung des Vertrages. Schadensersatzforderungen aufgrund von entgangenen Gewinns oder sonstigen mittelbaren Schadens sind auf jeden Fall ausgeschlossen. Der Auftragnehmer übernimmt im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistung keine Verantwortung für ein bestimmtes Ergebnis. Sämtliche Leistungen des Auftragnehmers sind Dienstleistungen und unterliegen nicht dem Werkvertragsrecht. Der Auftraggeber verpflichtet sich, selbst oder eine von ihm bevollmächtigte Person, die erledigten Aufträge sofort nach Erhalt auf Korrektheit zu überprüfen. 

7. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind umgehend ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig und auf die vorliegenden Bankdaten zu überweisen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Auftraggeber auch ohne Mahnung in Verzug. Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, so ist Büromanagement Genz berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an, Zinsen in Höhe des derzeit allgemein gültigen Zinssatzes eines Kontokorrentkredites zu berechnen. Eventuelle Kosten eines außergerichtlichen Inkassoverfahrens bei nicht fristgemäßer Bezahlung gehen in voller Höhe zu Lasten des Auftraggebers. Bei umfangreichen Aufträgen kann Büromanagement Genz Teilrechnungen erstellen.

8. Vertraulichkeit/Datenschutz

Büromanagement Genz versichert, vom Auftraggeber im Zusammenhang mit dem Auftrag überlassene Informationen und Daten absolut vertraulich zu behandeln. Büromanagement Genz versichert außerdem, Daten die im Zusammenhang mit dem Auftrag durch Büromanagement Genz auf dem System gespeichert wurden, unverzüglich nach Auftragserledigung, spätestens nach Rechnungsbegleichung durch den Kunden, unwiderruflich zu löschen. Aufgrund der elektronischen Übermittlung von Daten zwischen Büromanagement Genz und dem Auftraggeber kann ein absoluter Schutz von vertraulichen Daten und Informationen nicht gewährleistet werden. Es ist nicht auszuschließen, dass Dritte unbefugt auf elektronischem Weg Zugriff auf die übermittelten Daten und Informationen nehmen.

9. Erfüllungsort/Gerichtsstand/anwendbares Recht

Erfüllungsort für die Leistung und Zahlung ist der derzeitige Firmensitz von Büromanagement Genz, bis auf weiteres ist dies Haan. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung ist das für den Firmensitz zuständige Amtsgericht in Mettmann. Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen Büromanagement Genz und den Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10. Sonstiges

Zusatzvereinbarungen bedürfen immer der Schriftform. Mündliche Absprachen gelten nicht. Die Schriftform ist auch durch E-Mail oder Telefax erfüllt. Sofern eine der Bedingungen durch Aufhebung oder rechtliche Unwirksamkeit ganz oder teilweise unwirksam ist oder wird, bleiben die übrigen Bedingungen gültig.

Stand: Juli 2015

Umsetzung

Konzeption, Gestaltung & Text, Programmierung

markoon.de